Auslobungsrichtlinie

Für den Nachwuchsförderpreis des Vereins für Ostbairische Heimatforschung gilt nachstehende Auslobungsrichtlinie, die in ihrer originalen Fassung in den Ostbairischen Grenzmarken 45 aus dem Jahr 2003 abgedruckt ist.

Zweck

Der Auslober hat unter anderem das Ziel, Nachwuchs zu fördern. Er zeichnet deshalb Arbeiten mit geisteswissenschaftlichen Themen mit regionalem Schwerpunkt (z. B. aus der Geschichte, Geographie, Kunst, Sprachwissenschaft) aus. Das sind vor allem überdurchschnittliche Dissertationen, Diplom-, Magister- und Zulassungsarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten, die an einer ostbairischen Universität oder Fachhochschule eingereicht wurden, außerdem sehr gut bewertete Seminararbeiten, die an ostbairischen Schulen (Gymnasien, beruflichen Oberschulen) vorgelegt wurden. Preisempfänger sind die Verfasser der Arbeiten.

Teilnahme

An der Auswahl für die Preise nehmen vorgeschlagene Arbeiten aus dem Jahr und dem Vorjahr der Preisvergabe teil. Es gilt das Datum der Abgabe an der Bildungsstätte. Der Vorstand des Vereins kann auch ältere Arbeiten annehmen. Berücksichtigt werden i. d. R. die Arbeiten, die bis zum 1. September eines Jahres eingegangen sind. Vorschlagsberechtigt sind Schulen und akademische Lehrer, außerdem alle Mitglieder des Vorstands des Vereins und des Instituts für Kulturraumforschung Ostbaierns und der Nachbarregionen, Universität Passau. Auch Eigenbewerbung ist möglich. Jeder eingereichten Arbeit sind eine knappe Inhaltsangabe, eine Darlegung der erzielten Forschungsergebnisse und die Zustimmung des Verfassers zur Teilnahme an der Preisauswahl beizulegen. Der Preisstifter legt Wert auf eine angemessene äußere Form der Arbeiten.

Preise

Der Preisstifter stellt jährlich bis zu 3.000,00 € für Preisgelder bereit. Seminararbeiten werden mit einem Betrag bis 300,00 €, Zulassungsarbeiten mit einem Betrag bis 500,00 €, Diplom- und Magisterarbeiten sowie Bachelor- und Masterarbeiten mit einem Betrag von 500,00 € bis 750,00 €, Dissertationen mit einem Betrag bis 1.000,00 € ausgezeichnet.

Jury

Der Vorsitzende des Vereins bestimmt jeweils einen oder mehrere fachlich qualifizierte Gutachter aus dem Kreis der Gymnasiallehrer und der akademischen Lehrer. Die von den Gutachtern geprüften Arbeiten liegen zusammen mit den Gutachten im Sekretariat zur Einsicht für alle Vorstandsmitglieder auf. Die geprüften Arbeiten werden möglichst zeitnah in einer Vorstandsitzung vorgestellt. Auf der Grundlage der Gutachten entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit über die Preiswürdigkeit.

Mitteilung und Preisverleihung

Der Auslober informiert die Preisträger baldmöglichst schriftlich. Die Übergabe des Preises soll in öffentlicher Form geschehen. Termin und Form beschließt der Vorstand.

Rechte

Es wird nicht festgelegt, dass regelmäßig Preise ausgeschüttet werden. Der Vorstand beschließt jedoch, zunächst befristet bis zu einem anderen Beschluss jährlich bis zu 3.000,00 € an Preisgeldern bereitzustellen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Preisverleihung wird der Verein für Ostbairische Heimatforschung Eigentümer des eingereichten Exemplars der gewürdigten Arbeit. Alle prämierten Arbeiten werden im Passauer Jahrbuch mit Titel, Verfasser, Bildungsinstitut und Fachbetreuer bzw. Prüfer genannt. In ausgewählten Fällen wird auf Empfehlung der Institutskonferenz der Preisstifter den Verfasser um einen Kurzbeitrag zum Thema der Arbeit zur Veröffentlichung im o. g. Jahrbuch bitten. Prüfung und Beratung obliegen den Herausgebern des Jahrbuchs. Jeder Verfasser einer im Wettbewerb ausgezeichneten Arbeit erhält für fünf Jahre die beitragsfreie Mitgliedschaft im Verein für Ostbairische Heimatforschung und das kommende Jahrbuch, in dem er als Preisträger namentlich erwähnt wird.

Stand: 19. Juli 2012